Dienstag, 30. Oktober 2007

neugier

"Der Paragraf 129a, der die Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung unter Strafe stellt, gilt unter Kritikern als sogenannter Ermittlungsparagraf. Verfahren mit diesem Vorwurf als Begründung machen es der Polizei möglich, in ihre verschlossene Szenen einzudringen. Zu Verurteilungen kommt es selten, fast immer aber zu Hausdurchsuchungen und Überwachungen. Aus Sicht des Staates ist der 129a eine effektive Möglichkeit, zu erfahren, was jemand plant und wen er trifft - egal, ob sich der Vorwurf am Ende aufrecht erhalten lässt oder nicht."

vom leben als terrorist...kai biermann in der zeit

aktion
aus dem mund von
in das auge in den sinn
ins netz gegangen
musica
stimmungswandel
Profil
Abmelden
Weblog abonnieren